Kaufen Sie keinen Ethanolkamin ohne ein TÜV-Zertifikat, geprüft nach DIN 4734-1
Kommentare0diesem Wiki

Hinzugefügt von Designkamine.de
"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.
Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen." - Sozialreformer John Ruskin (1819 - 1900)
Anmerkung (bitte unbedingt lesen)
Top-Qualität hatte schon immer seinen Preis.
Einen sicheren Bioethanol-Kamin "Made in Germany" erhalten Sie nur dann, wenn ein positiver TÜV-Bericht vom TÜV-Süd (23seitig), mit der Aussage "geprüft nach DIN 4734-1", vorliegt. Auch wenn manche Anbieter behaupten, dass selbstverständlich nach der neuen DIN 4734-1 produziert wird ....… harte Fakten bietet nur ein erfolgreicher Prüfbericht, wenn er einsehbar ist.
Überlegen Sie sich also ganz genau, ob Sie sich für einen ungeprüften Kamin ohne "TÜV-Sicherheit nach DIN4734-1" entscheiden, i. d. R.sind das Angebote aus dem In- und Ausland unterhalb € 2.000,00 Listenpreis. Zur Entscheidungshilfe sehen Sie sich bitte diesen Fernsehbericht an - zum Bericht hier klicken.
Wenn Ihr persönliches Budget für einen sicheren Ethanol-Kamin nicht reicht, dann erfüllen Sie sich Ihren Kamintraum doch lieber mit einem 3D-Feuer Elektrokamin mit Rauch und Gluteffekt. Bereits ab € 980,00 (z. B. unser Elektrokamineinsatz Modul M) erhalten Sie hier schon gute Angebote - bitte hier klicken.
Weitere Anmerkungen bezüglich Schnäppchen:
Bei uns gibt es keine Rabattschlacht, wegen der oben geschildeten Sachlage.
Vergessen Sie solche Schnäppchen, wie hohe Messerabatte, Winterausverkäufe, Sommerprozente oder Geburtstagsaktionen bis 50 % und mehr. Diese sogenannten Schnäppchen (gleich welcher Art) entpuppen sich fast immer als minderwertige Problemkamine. Ein Verkauf um jeden Preis erfolgt, um das Lager des Anbieters schnell leer zu bekommen, bevor Probleme mit der Ware bekannt werden.
Preisabschläge können nur gegeben werden, wenn sie vorher als Aufschläge auf die sogenannten Listenpreise hinzugerechnet wurden.
Lassen Sie sich in Sachen Rabatte nicht die Augen verwischen. Wenn Sie keinen Fehlkauf erleben wollen, dann greifen Sie zu unseren Produkten. Seriös kalkuliert - geprüfte Technik mit TÜV-Zertifikat - einfach beste Qualität, die Sie zufriedenstellen wird. Sicher überprüfen können sie dies, indem sie sich die Qualitätsprodukte in unserer Ausstellung ansehen.
Empfehlung: Werfen Sie doch mal einen Blick in unser Gästebuch! Hier können Sie ganz einfach Kontakt aufnehmen mit unseren Kunden......sie werden Ihnen ihre guten Erfahrungen mit uns bestätigen. Bitte hier klicken !
Zurück zu unserer Hauptseite www.kamin-design.com
NEUHEITEN - FLYER - Elektrokamine und Bio-Ethanolkamine mit Sicherheit durch TÜV und DIN4734-1
72seitiger Gesamtkatalog mit vielen nützlichen Informationen
'Einfache Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen' *
Bearbeiten
Die wichtigste Antwort schon vorab: Unsere Kamine sind nach DIN 4734-1 vom TÜV-Süd erfolgreich geprüft - Tip: Kein Kauf ohne dieses Sicherheitszertifikat
Neue Vorschriften (Sicherheitsmaßnahmen) für die Fertigung und den Vertrieb von Bio-Ethanolkaminen ab 2011. Was muss ich wissen?
Ab Januar 2011 gilt die DIN 4734-1 für Bioethanol Kamine. Darin wird geregelt, dass Brenner (Burner) bestimmte Eigenschaften aufweisen müssen, ansonsten ist der Betrieb untersagt.
Hier auszugsweise die wichtigsten Punkte:
1. Sicheres Löschen: Ein sicheres Löschen der Feuerstelle muss in jedem Betriebszustand gewährleistet sein. Im jeweiligen Brenner muss eine Löschvorrichtung fest integriert sein. (es reicht kein separater Deckel zum Abdecken des Feuers).
2. Sichtbarkeit der Flamme. Bei Geräten, insbesondere Geräten mit Faserfüllung oder Füllkörpern im Brenner, darf keinesfalls ein visuell nicht deutlich erkennbares Weiterbrennen in der Faserfüllung im Ausbrand erfolgen. Dies ist bei der Prüfung des Ethanolkamins nachzuweisen. ANMERKUNG 1 'zu Punkt 5.6.6 der Norm: Dies kann in der Ausbrandphase z. B. dadurch überprüft werden, dass der CO-Volumenanteil der luft- und wasserdampffreien Abgase 0,20 % jeweils bezogen auf einen Zeitraum von 10 min nicht überschritten werden darf. Die 10-Minuten Mittelwerte müssen ab dem visuellen Erlöschen der Flamme bis zur Unterschreitung der Messunsicherheit der CO-Messung ermittelt werden. ANMERKUNG 2 'zu Punkt 5.6.6 der Norm: Falls Füllstoff verwendet wird, muss der Hersteller auch die Anforderung nach 4.1.3 berücksichtigen. Anmerkung Kamin-Design: Wir empfehlen seit vielen Jahren keine Brenner / Burner mit Faserfüllung oder anderen Füllkörpern wegen der großen Problematik. Die ANMERKUNG 1 + 2 zu Punkt 5.6.6 der Norm ist als Sicherheitsanforderung des TÜV in die Norm aufgenommen worden, um sicherzustellen, dass zukünftig nur Brenner die TÜV-Prüfung bestehen, wenn keinerlei Gefahr besteht, daß sich ein "verdeckter Glutstock" ( Verpuffungsgefahr ) bilden kann. Es ist sehr wichtig, dass vom Betreiber immer deutlich erkennbar ist (auch bei hellen Umgebungsbedingungen), dass noch Brennstoff verbrannt wird. Somit wird die Gefahr eines Wiederbefüllens des aktiven Brenners mit einer Verpuffung oder Durchzünden in eine Brennstoffflasche minimiert. Fazit: die Prüfung der 2 o. g. Anmerkungen, bewirkt, dass betroffene Produkte wie Brenner mit Keramikschwamm, Brennerstein und alle anderen Brenner mit Faserfüllung oder Füllkörpern nicht Punkt 5.6.6 der DIN 4734-1 erfüllen können und deshalb die TÜV-Prüfung auch nicht bestehen. Unser Powerflame-System ist von dieser Problematik nicht betroffen. Gerne stellen wir Ihnen unsere TÜV-Berichte zur Einsichtnahme zur Verfügung.
3. Der maximal mögliche Brennstoffinhalt eines Gerätes darf ein Volumen von 3 Litern nicht überschreiten. Hier gab es großen Regelungsbedarf, denn inzwischen wurden Brenner ( Burner ) mit 5 (Fünf) bis 10 (Zehn) Litern angeboten, welche die bisher geltenden Vorschriften nicht einhielten. Bei Tischgeräten (Glasfeuer) darf der maximal mögliche Brennstoffinhalt eines Gerätes ein Volumen von 0,5 Litern nicht überschreiten.
'4. 'Überprüfung Standsicherheit - Kamine ( auch Glasfeuer oder Glaskamine, egal ob sie auf dem Boden oder Tisch stehen ) sind auf eine steife, horizontale und ebene Platte mit geringer Rauhigkeit (z.B. Glasplatte) aufzustellen. Bei einer Schlagbeanspruchung mit dem Sandsack (20kg) darf sich das Gerät um nicht mehr als 200 mm bewegen.
5. Sicherheit gegen Auslaufen von Brennstoff - dabei wird der Brenner um 10°, zu allen 4 Seiten geneigt. Dabei darf kein Brennstoff austreten.
6. Eine TÜV-Prüfung nach DIN 4734-1 erfolgt mit dem vom Hersteller spezifizierten Brennstoff. Wird später vom jeweiligen Betreiber ein anderer Brennstoff verwendet, können sich bezüglich dieser Prüfung andere Werte ergeben. (Anm. Kamin-Design: Bei Nichtverwendung von FEUROL® gehen alle Gewährleistungsansprüche verloren)
7. Am oder im Brenner muss ein dauerhaft und deutlich erkennbarer Füllstandsanzeiger oder eine Füllstandsmarke entsprechend dem maximal zulässigem Volumen angebracht sein.
Das heißt also im Umkehrschluss, dass Brenner (Burner) mit folgenden Eigenschaften
nicht mehr betrieben werden dürfen:
- Brennbehälter ohne integrierte Verschlusstechnik, ohne Schließmechanik - Brenndosen (Weißblechdosen, Edelstahlbecher) mit separatem Werkzeug / Besteck zum Abdecken des Feuers
- Brenner (Burner) welche nicht uneingeschränkt einsehbar sind, also Brenner mit Füllstoffen / Einbauten usw. (eine der zentralen Forderungen im E DIN 4734). Ausnahme: wenn nachgewiesen wird, dass die speziell dazu angelegte TÜV-Teilprüfung nach der neuen DIN 4734-1 erfüllt wird (siehe Punkt 2 oben). Die Messlatte dieser Prüfung ist jedoch so hoch angelegt, dass kaum einer dieser Brenner die Prüfung erfolgreich bestehen würde.
- Brenner (Burner) mit mehr als 3 Litern Brennstoffinhalt.
- Glasfeuer / Tischfeuer mit ungenügender Standfestigkeit
- Brenner / Burner welche auf einer 10° schiefen Ebene überschwappen.
- wenn andere Brennstoffe verwendet werden, welche vom Kaminhersteller nicht autorisiert sind, darf der Brenner ebenfalls nicht betrieben werden
Weitere neue Prüfkriterien nach DIN 4734, vom Prüfinstitut durchzuführen:
a) Ein gefahrloses Zünden aus dem kalten Zustand (Gerät bei Raumtemperatur) oder warmen Zustand muss sowohl bei maximaler Befüllung (100%) als auch bei reduzierter Brennstoffmenge (50 %, 25 % und 10 % Füllvolumen) möglich sein.
b) Ein gefahrlose Wiederzünden und Befüllen muss auch bei einer Temperatur des Brennstoffvorratsbehälters von 60 °C möglich sein.
c) In der Bedienungsanleitung muss eine Wartezeit bis zum Wiederzünden angegebenen werden. Die Wartezeit wird ermittelt bis zum Erreichen der Temperatur des Brenners von 60 °C. Bei Erreichen der Temperatur von 60 °C des Brenners am wärmsten Punkt aus dem warmen Zustand heraus darf keine Flamme mehr im Gerät vorhanden sein.
d) Bei Geräten, insbesondere Geräten mit Faserfüllung oder Füllkörpern im Brenner, darf keinesfalls ein visuell nicht deutlich erkennbares Weiterbrennen in der Faserfüllung im Ausbrand erfolgen.
e) Wenn Füllstoffe in Brennern verwendet werden, muss gewährleistet sein, dass die spezifischen Eigenschaften, insbesondere hinsichtlich Dauerhaftigkeit und Verhalten bei thermischer Belastung, auch in Verbindung mit Brennstoff und dessen Verbrennung erhalten bleiben.
f) Weitere sicherheitstechnische Anforderungen können je nach Bauart und Betriebsweise bei der Prüfung festgelegt werden.
Wie funktioniert ein Biokamin?
Brennstoff = Bioalkohol. Der Alkohol wird mittels Trichter und Messbecher in den Brennbehälter gefüllt und angezündet. Es brennt ausschließlich das abdampfende Alkoholgas. Dabei entsteht kein Rauch und keine gefährlichen Abgase. Sie benötigen keinen Schornstein. Je wärmer der Alkohol im Behälter wird, umso intensiver wird die Flamme.
Welche Dinge sollte man bei einem Kauf unbedingt beachten?
Ein ganz wichtiger Punkt ist hier zu beachten: Kaufen Sie keinen Bioethanolkamin ohne TÜV-Zertifikat, ausgestellt vom TÜV-Süd München. Der TÜV-Süd ist die kompetenteste und mit Abstand größte Prüfstelle Mitteleuropas für feuertechnische Prüfungen. Wichtig: ab Jan. 2011 tritt die neue DIN 4734, speziell für Bioethanolkamine, in Kraft. Damit der Kunde sicher sein kann, dass sein Wunschobjekt dieser wichtigen DIN-Norm entspricht, ist es erforderlich, dass in der jeweiligen TÜV-Prüfung diese DIN 4734 berücksichtigt wurde. Diese DIN wurde dazu eingerichtet, dass sämtliche unsicheren Fabrikate (die meisten stammen aus dem Ostblock, China, leider jedoch auch einige aus dem Inland) vom Markt verschwinden. Nur so können Sie einem Fehlkauf eines unsicheren Produkts vorbeugen. Dann können Sie Ihr Feuer auch ganz entspannt genießen, ohne Angst, dass Ihre Versicherung im Brandfall die Leistung verweigern würde.
Für die Zukunft gilt also immer: Nur sichere Qualitätsprodukte werden dieses TÜV-Zertifikat nach DIN 4734 erhalten.
Welche gesetzlichen Vorschriften müssen Biokamine unbedingt einhalten?
1. Der Verbrauch der Biokamine darf im Maximum nur weniger als 0,50 Liter pro Stunde betragen.
2. Die Temperaturbelastung auf die angrenzenden Bauteile zum Feuer darf 85° C nicht überschreiten
3. Die zulässige CO² Konzentration darf nicht überschritten werden.
4. Das Feuer muss jederzeit sofort zu beenden sein, durch eine fest integrierte Schließtechnik.
5. Der Einsatz von Brennstoffbehältern (Brenner, Burner) mit mehr als 3,0 Litern Inhalt ist verboten.
6. Das Ethanol darf bei einer Brennbehälterneigung von 10° bei beweglichen und von 5° bei ortsfesten Kaminen nicht auslaufen. (Beispiel: bei einer Länge von 30cm sind dies auf einer Seite bei 5° = 26mm, bei 60cm = 52mm …usw.)
7. neben den o.g. Punkten sind in der neuen DIN 4734 noch weitere Punkte ab Januar 2011 einzuhalten. Dies lassen Sie sich am besten durch ein entsprechendes TÜV-Zertifikat nachweisen.
8. Anzumerken ist, dass nicht jede Prüfstelle die notwendigen Fachkenntnisse ( z. B. bei der Berechnung des notwendigen Aufstellraumvolumens beim Luftwechsel) und/oder entsprechende Berechnungssoftware (z.B. firecalc) besitzt. Die größte feuertechnische Prüfstelle Mitteleuropas, der TÜV-Süd in München kann diesbezüglich alle Anforderungen bestens erfüllen.
9. Anm. Kamin-Design: Damit Sie sicher davon ausgehen können, dass Ihr Kamin alle gesetzl. Anforderungen, und speziell die DIN 4734 erfüllt, ist es unerlässlich, sich vor dem Kauf das Prüfzeugnis des TÜV-Süd vorlegen zu lassen.
Was sind typische Schwachpunkte im Niedrig-Preis-Segment?
Entweder das Feuer ist so klein, dass man keine Freude daran haben kann oder das Feuer ist unzulässig hoch. Die Temperaturgrenze an der Wand beträgt 85°C. Wenn diese z. B. an einer tapezierten Wand überschritten wird, dann herrscht akute Brandgefahr.
Weitere Merkmale sind: schlechte Verarbeitung, ungeeignetes Material, fehlerhafte Konstruktionen, oder das Feuer kann nicht von einem auf den anderen Moment beendet werden.
Bei lackierten Kaminen sind es zu wenig Lackschichten und eine mangelhafte Lichtbeständigkeit gegen das Vergilben der Farben.
Mangelhafte Kamine kommen häufig aus China und Osteuropa, aber auch aus dem Inland.
Ist Bioethanol gleich Bioethanol?
Nein, ganz sicher nicht. Es gibt viel Bioethanol-Anbieter, die aus osteuropäischer Produktion billiges und unreines Ethanol, z. T. auch Tankstellenethanol (mit Benzinanteil) verkaufen. Schadstoffe sind hier die Folge. Unser Ethanol der Marke Feurol stammt nur aus deutscher Herstellung …aus dem schönen Westerwald.
Etliche Anbieter werben mit "TÜV-geprüft". Was kann man zu diesen Angeboten sagen?
Einige Anbieter / Versandhandel werben zu unrecht bei Biokaminen mit TÜV-Prüfungen. Sie können auf Nachfrage oft kein TÜV-Zertifikat über eine vollständige Sicherheitsprüfung vorlegen.
Verlangen Sie vor dem Kauf immer einen Nachweis der geprüften Sicherheit.
Was zeichnet das "Powerflame-System" aus?
Das Brenn-System bietet den Vorzug, dass das Feuer mit einem langen Edelstahlhaken in der Höhe und in der Ausrichtung (wichtig bei Zugluft) regulierbar ist und auch jederzeit zu löschen ist.
Zusätzlich bietet eine Sicherheitswanne, in der unser Brenner liegt, die nötige Sicherheit um ein Biofeuer sicher zu betreiben. Das Powerflame -System ist durch ein beim Patentamt eingetragenes Gebrauchsmuster vor Nachbau geschützt und ist komplett aus Edelstahl gefertigt.
Was heißt "genehmigungsfrei"?
"Genehmigungsfrei" heißt, dass sämtliche Verordnungen und Gesetze eingehalten werden. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Verbrauchsgrenze, die Temperaturbelastung auf angrenzende Bauteile oder Möbel, die CO² Belastung, die Einhaltung der DIN 4734. Diese Genehmigungsfreiheit lässt sich nur durch ein TÜV-Zertifikat nachweisen.
Welche Abgase entstehen bei Bioethanolkaminen?
Der Brennstoff FEUROL besteht hauptsächlich aus reinstem, hochfiltrierten Agraralkohol, welcher aber zu einem geringen Teil mit einem Bitterstoff versetzt ist um Ihn für den Verzehr ungeeignet zu machen. Wie Ihnen auch jeder Apotheker bestätigen kann, entstehen bei der Verbrennung von reinstem Alkohol nur Wasserdampf und Kohlendioxid.
Vergleich: Sie atmen Luft ein und Kohlendioxid aus.
Die Kohlendioxidwerte sind pro Liter verbranntem Brennstoff geringer als der CO²-Gehalt eines während der Nacht geschlossenen Schlafzimmers mit 2 Personen. So wurden bei 10 verschiedenen Messungen in einem Schlafzimmer CO²-Konzentrationen bis zu 4300 ppm ermittelt. (Quelle: Innenraumhygiene, FH BS/WF - FBV - Update 23.11.04).'' Im Vergleich hierzu lag beim Kaminmodell Quattro mit integriertem Powerflame beim Verbrauch von 1,5 Liter Bioalkohol FEUROL der CO² Gehalt bei 1761 ppm (Quelle: TÜV-Gutachten vom 30.11.2005). Der vom TÜV zu überprüfende Grenzwert liegt bei 5000ppm. Lt. Fachgruppe Hausuntersuchung liegt die natürliche CO² Belastung in der Natur 2008 bei 380ppm. Messungen in einem Klassenzimmer nach einer Schulstunde ergaben 2000 - 4000 ppm. Noch ein Beispiel: lt. Dok. Innenraumhygiene lag 2004 die CO² Konzentration in Köln im Schnitt bei ca. 406ppm.
Bioethanol verbrennt definitionsgemäß CO²-neutral, da die stärke- bzw. zuckerhaltige Pflanze beim Aufwachsen so viel CO² gebunden hat, wie bei der Verbrennung wieder freigesetzt wird. ("Die Verbrennung, Vergasung oder Vergärung nachwachsender Biomasse zur energetischen Nutzung setzt ebenfalls Kohlendioxid frei. Sie stellt jedoch eine geringe Belastung der Atmosphäre dar, weil das abgegebene CO² vorher von den Pflanzen aus der Luft aufgenommen und gebunden wird. Der Entzug von CO² aus der Atmosphäre durch das Pflanzenwachstum und die Freisetzung von CO² bei der Verbrennung heben sich in der Bilanz auf. Das gilt auch bei der natürlichen Verrottung, sie läuft nur wesentlich langsamer ab als die Verbrennung." Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)
Unser Feuer ist in Zusammenhang mit der Verbrennung von Bioethanol FEUROL auf seine Brand- und Betriebssicherheit hin erfolgreich TÜV-geprüft und deshalb auch genehmigungsfrei. Folgende TÜV-Berichtsnummern können jederzeit bei uns eingesehen werden:
TüV-Bericht Nr. W-O 1051-00/04 Tüv München
Tüv-Bericht Nr. W-O 1052-00/04 Tüv-München
Tüv-Bericht Nr. W-O 1048-00/04 Tüv-München
Tüv-Bericht Nr. W-O 1079-00/05 Tüv-München
Tüv-Bericht Nr. W-O 1080-00/05 Tüv-München
Tüv-Bericht Nr W-O 1196-01/09 29.01.2009
Tüv-Bericht Nr W-O 1192-00/09 13.01.2009
Tüv-Bericht NrW-O 1197-00/08 18.12.2008
Tüv-Bericht NrW-O 1198-00/08 18.12.2008
Prüfungen nach DIN 4734 beim TÜV Süd: 1. W-O 1274-00/10 ( L ) - - - 2. W-O 1275-00/10 ( C4 ) - - - 3. W-O 1276-00/10 ( I )
Für die TÜV-Prüfungen 2010 wurden vom TÜV-Süd die DIN 4734-1 (als neuer Stand der Technik) verwendet. Die folgenden Prüfgrundlagen waren schon vor Gültigkeit der DIN gültig:
1. Beschlüsse des Sachverständigenausschusses Feuerungsanlagen im DIBT
2. Bay. Feuerungsverordnung (BayFeuV)
3. Muster-Feuerungsverodnung (MFeuVO)
4. Grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen
Woraus bestehen unsere Kamine?
Aus hochwertigem MDF, Edelstahl geschliffen, gebürstet oder Stahlblech ST37. Unsere Kamine erhalten Sie wunschgemäß in allen RAL-Farben - so erhalten Sie Ihr ganz individuell gestaltetes Einzelstück. Durch die Kombinationsmöglichkeit verschiedener Materialien bieten wir Ihnen über 1000 unterschiedliche Variationen. Hinweis: MDF (Mitteldichte Faserplatte) findet heutzutage überall seinen Einsatz. Hauptsächlich bei Industrie + Handwerk, in hochwertigen medizinischen Praxen, im Innenausbau von Kommunen, Schulen. Eigentlich immer wenn hochqualitative, verwindungsfreie, langlebige Qualität gefordert ist. Nur MDF erlaubt absolut glatte und rissfreie Oberflächenbeschichtungen (bei uns 5fach).
Der Lack unserer Kamine ist immer 5-flächig aufgebaut (alle Importmodelle sind dagegen nur 2-3 flächig lackiert), damit der Kamin garantiert lichtbeständig ist und gegen das Vergilben der Farben geschützt ist. Mangelhafte Kamine kommen häufig aus China und Osteuropa, aber auch aus dem Inland.
Woraus bestehen unsere Holzscheite?
Unsere Holzscheite bestehen aus einer Hartkeramikmischung, sind bis zu 1200 °C feuerfest und daher immer wieder verwendbar. Bitte bedenken Sie, dass die ebenfalls angebotenen wesentlich billigeren Holzsets aus (Iso)-Leichtkeramik im Endeffekt einen Totalverlust darstellen (fehlende Hitzebeständigkeit), da Sie nach ca. 1 Jahr auseinanderbrechen und damit unbrauchbar geworden sind.
. * keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Formulierung aller Angaben. Im Zweifel wenden Sie sich an: TÜV-Süd München, Ridlerstr. 65 Abteilung Feuerungs- u. Wärmetechnik - Tel.089-5190 3256